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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf Mietverträge von Hotelzimmern zur Beherbergung und für alle weiteren für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.
    Für Verträge über die Mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Hotel Landhaus Bisping“.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Auch ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, dass deren Geltung vor Abschluss des Hotelaufnahmevertrages schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsschluss, -partner, –Haftung; Verjährung

  1. Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, sobald der Vertragspartner den Antrag mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten bestätigt und durch die Annahme (Buchungsbestätigung) des Hotels.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Schließt der Vertragspartner einen sogenannten Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
  4. Für die Haftung des Hotels gelten die §§ 701 – 703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Im Übrigen ist eine Haftung des Hotels ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels.
    Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch das Hotel.
  5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel haftet nicht im Falle des Abhandenkommens oder der Beschädigung von abgestellten Kraftfahrzeugen oder deren Inhalt, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels.
  6. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sein denn, der Schaden beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
  7. Die regelmäßige Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr.
    Ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Kunden verjähren alle Ansprüche spätestens in fünf Jahren von ihrer Entstehung an.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen und Lieferungen die laut gültiger Hotelpreisliste geltenden Preise des Hotels zu zahlen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt) ein. Bei zukünftigen gesetzlichen verordneten steuerlichen oder abgabenbezogenen Änderungen behält das Hotel eine Preisanpassung vor.
  4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotels sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungenen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Rechnung die Zahlung leistet.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe des vereinbarten Übernachtungspreises und in Höhe weiterer beauftragter Leistungen und Lieferungen zu verlangen.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.

4. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

  1. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Erfolgt die Räumung verspätet, ist das Hotel berechtigt für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.

5. Rücktritt des Kunden

  1. Ein Rücktritt des Kunden vom Hotelaufnahmevertrag muss schriftlich erfolgen und bedarf der Zustimmung des Hotels. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  2. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
  3. Stornierungsbedingungen bei Gruppenbuchungen (ab 5 Zimmer)
    Bei Buchung von Gruppen gelten folgende Rückgabefristen:
    • bis 56 Tage vor Anreisetermin: Rückgabe der gebuchten Leistungen zu 100% kostenfrei
    • zwischen 55 und 28 Tagen: Rückgabe der gebuchten Leistungen zu 50% kostenfrei
    • zwischen 27 und 14 Tagen: Rückgabe der gebuchten Leistungen zu 20% kostenfrei
    • zwischen 13 und 7 Tage vor Termin: Rückgabe der gebuchten Leistungen zu 10% kostenfrei
    • Zwischen 6 und 2 Tage vor Anreisetermin: Zwei Zimmer können kostenfrei storniert werden
    • Bis 18.00 Uhr am Anreisetermin: Ein Zimmer kann kostenfrei storniert werden
  4. Berechnung der Stornierungskosten:
    Das Hotel ist berechtigt, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden in Rechnung zu stellen. Der Kunde verpflichtet, 90% des vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu leisten.
    Im Falle einer Nichtanreise, bzw. bei vorzeitiger Abreise und keiner Möglichkeit zur Weitervermietung, ist das Hotel berechtigt 90% des vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu berechnen.

6. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel während der vereinbarten Rücktrittsfrist seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
      z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
  4. Das Hotel verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über die Ausübung des Rücktrittsrechts und den Rücktrittsgrund zu informieren und etwaig erbrachte Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten.

7. Kommission / Voucher / Gutscheine

  1. Die Kommission (10%) wird nur auf Anfrage und nach schriftlicher Vereinbarung gewährt.
  2. Voucher werden nur nach vorheriger Anfrage des Reisebüros akzeptiert.
  3. Gutscheine werden nur vom Hotel selbst ausgegeben und sind 2 Jahre gültig. Sie können nur im Hotel gegen Dienstleistungen und Waren eingetauscht werden.

8. Schlussbestimmungen

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern der Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  3. Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.